Der Vorstand der RehaSportGemeinschaft Friedrichshafen e.V. erlässt hiermit folgende verbindliche Regelung für die Erstattung von Fahrtkosten bei Reisen im Auftrag des Vereins (z. B. Fortbildungen, Verbandstermine, Fahrten zwischen Sportstätten):
Gültigkeit: Diese Anordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
1. Kilometerpauschale (Privat-PKW) Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs wird eine Weg-streckenentschädigung in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer gewährt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Gesamtkilometer (Hin- und Rückfahrt).
2. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) Die Nutzung des ÖPNV wird zur Förderung der Nachhaltigkeit ausdrücklich unterstützt. Die Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse werden gegen Vor-lage des Originalbelegs in voller Höhe erstattet.
3. Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit Dem Reisenden steht die Wahl des Verkehrsmittels unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit frei. Die Nutzung eines PKW gilt insbesondere dann als ge-rechtfertigt, wenn die Nutzung des ÖPNV unzumutbar ist (z. B. erhebliche Zeitverzögerung, unzu-mutbare Abfahrtszeiten oder Transport von Sportgeräten). Mit der Unterschrift auf dem Abrech-nungsformular bestätigt der Reisende die sachliche Notwendigkeit.
4. Abrechnungsfrist Zur Sicherstellung einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Buchführung sind Fahrtkostenabrechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise bei der Geschäftsstel-le einzureichen. Später eingereichte Belege können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksich-tigt werden.
Friedrichshafen, den 17.April 2026
gez. Vorstand (RSG Friedrichshafen e.V.)